Hermann Wilmink und „seine“ Raiffeisen-Bank!

Damals war ein Vorstand für die Geschäftsführung verantwortlich, allerdings ehrenamtlich tätig. Der ehrenamtliche Aufsichtsrat hatte die Geschäftsführung zu kontrollieren. Für die tägliche Durchführung der Bankgeschäfte sowie für die Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen war ein „hauptamtlicher“ Geschäftsführer verantwortlich. Dieser wurde in der damaligen Zeit bei den Genossenschaften „Rendant“ oder „Rechner“ genannt. Wenn der Rendant gleichzeitig Mitglied des Vorstands war oder wurde, war er somit ein „hauptamtliches“ Vorstandsmitglied. Das dritte und oberste Organ einer Genossenschaft war die Generalversammlung, eine ordentliche oder außerordentliche Versammlung, zu der alle Mitglieder einer Genossenschaft eingeladen werden mussten. Grundlagen des Handelns waren das Genossenschaftsgesetz und die Satzung einer jeden Genossenschaft. Die Mitglieder wählten aus ihren Reihen satzungsgemäß die jeweilige Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Wahl eines Rendanten bestimmte die Genossenschaft in ihrer Satzung. In der Regel entweder durch Vorstand- und Aufsichtsratsbeschluss oder durch die Generalversammlung.

Hermann Wilmink, Brandlecht – 1981 Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, F 0041,

Den Beschluss, Hermann Wilmink zum 1. November 1949 zum Rendanten zu wählen, trafen Vorstand und Aufsichtsrat.

Vom damaligen Vorstand: Gerhard Sasse, Schuhmachermeister/Engden (Vorsitzender), Bernd Oldekamp, Landwirt/Brandlecht, Dr. Bernhard Holke, Dipl.-Kaufmann/Hestrup und vom damaligen Aufsichtsrat: Friedrich Friemann, Landwirt/Hestrup (Vorsitzender), Gerhard Theißing, Landwirt/Engden, Karl Völker, Landwirt/Brandlecht, Bernd Aschermann, Landwirt/Hestrup, Karl Ostermann, Landwirt/Hestrup.1

172-2 Einl. z. GV am 8.11.1949, 01.11.1949 – In der außerordentlichen Generalversammlung am 8. November 1949 schied Dr. Holke aus dem Vorstand aus. Die Mitglieder wählten einstimmig Johann Vogelsang, Molkereidirektor/ Hestrup zum neuen Vorstandsmitglied. Ebenso einstimmig wählte die Versammlung im Anschluss auf Vorschlag des Aufsichtsrates Hermann Wilmink „auf unbestimmte Zeit zum Rechner“. Das vollständige Protokoll lesen Sie hier: 73-2 S. 81+92 GV v. 08.11.1949 Neuer Rendant H.Wilmink beschl.. Das diese „unbestimmte Zeit“ nach 45 Berufsjahren mit dem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand zum 30.09.1991 enden sollte, ahnte damals sicher niemand. Und seitdem immer in der Verantwortung der Geschäftsführung, zuletzt als Vorstandsvorsitzender der damaligen Raiffeisen- und Volksbank Nordhorn eG.

Welche geschichtlichen Ereignisse und Entscheidungen in diese Zeit fielen, lesen Sie nachfolgend:

  • 1950 / 1951 – Gründungsgedanken zu einer Viehverwertungs-Genossenschaft:
Quelle: Archiv der Graf-
schafter Volksbank e.G.,
172-3 u. 75-2, Protokollbuch
für Vorstand u. Aufsichtsrat,
S. 277, 280, 284, 288 u. 4.

 

 

 

 

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 75-2, S. 17
  • 1951 – Der Geschäftsumfang erfordert den Kauf einer Rechenmaschine:

 

 

  • 1965 – Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen am 04.03. ebenfalls, den Antrag der Gemeinde Brandlecht aufzunehmen und in Brandlecht eine Nebenzweigstelle zu eröffnen.10 Hierfür gelang es im Hause Landwehr einen Geschäftsraum anzumieten. Am 03.05.1965 wurden dort die Bankgeschäfte aufgenommen. 11
  • 1965 – Am 03.12. erging der Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss, eine Zweigstelle für die Stadtteile „Blumensiedlung“ und „Blanke“ einzurichten.12
  • 1966 – Am 01.07.1966 wurden die Bankgeschäfte im Neubau in Hestrup sowie in der Zweigstelle Denekamper Straße im Haus Bölting aufgenommen.13
Quelle: Archiv der Grafschafter
Volksbank eG, F0094

 

 

 

 

 

  • 1967 – Vorstand und Aufsichtsrat beantragten bei der Gemeinde Hestrup die Schulstraße in Raiffeisenstraße umzubenennen.14    

 

 

  • 1969 – In der Vorstands- und Aufsichtsratssitzung vom 10.12. berichtete Hermann Wilmink über den Stand der Fusionsverhandlungen der beiden genossenschaftlichen Spitzenverbände – dem Deutschen Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) und dem Deutschen Raiffeisenverband

    Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 75-5, Protokollbuch für den Vorstand V, S. 232.

Beide Genossenschaften entstammten nicht den Ideologien der Namensgeber dieser beiden Spitzenverbände (Raiffeisen und Schulze-Delitzsch).

Die Spar- und Darlehnskasse eGmuH in Brandlecht (später Raiffeisen-Bank Hestrup e.G.m.b.H.) wurde bei der Gründung vom Verband ländlicher Genossenschaften, Hannover begleitet. Dieser gehörte zur Vereinigung deutscher landwirtschaftlicher Genossenschaften (Haas).15 In 1930 fusionierte der „Haas“-Verband mit dem „Raiffeisen“-Verband zum „Reichsverband“ und wurde 1949 umbenannt in „Deutscher Raiffeisenverband“

Die Spar- und Darlehnskasse eGmbH in Nordhorn (später Volksbank Nordhorn e.G.m.b.H.) wurde bei der Gründung vom Hauptverband deutscher gewerblicher Genossenschaften (Korthaus), Berlin, begleitet. Dieser fusionierte 1920  mit dem Allgemeinen Verband der deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zum „Deutschen Genossenschaftsverband“ und bekam ebenfalls 1949 den Zusatz in Klammern (Schulze-Delitzsch).

Damit gingen die Namen der verdienstvollen Protagonisten um das Genossenschaftswesen „Haas“ und „Korthaus“ unter. Der Name „Raiffeisen“ stand mit dieser Verbandsstrategie für die ländlichen Genossenschaften mit der Zielgruppe der Bevölkerung und Selbstständigen in den ländlichen Regionen. Hieraus ist auch die bundesweit gezielte Umfirmierung der Genossenschaften in „Raiffeisen“ zu begründen (s.o. unter 1952). Der Name „Schulze-Delitzsch“ stand für die städtisch geprägten Genossenschaften mit den unternehmerischen Zielgruppen Handel, Handwerk,Gewerbe und Industrie. Hieraus entwickelten sich die Umfirmierungen zu „Volksbanken“.

Eine Annäherung zweier – aus unterschiedlichen Ansätzen und Gedankengut – entstandenen Genossenschaftsbanken, mit unterschiedlichen Kundengruppen und Kern-Geschäftsgebieten! Konnte das gelingen? Dazu lesen Sie gern weiter im Teil 5.

 

 

 

 

1. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 172-3, Protokollbuch für Vorstand und Aufsichtsrat, S. 250.

2. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 73-2, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 92.

3. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 75-2, Protokollbuch für den Vorstand II, S. 109.

4. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 73-2, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 103.

5. Ebd., S. 114.

6. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 75-4, Protokollbuch für den Vorstand IV, S. 28 u. 31.

7. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 75-5, Protokollbuch für den Vorstand V, S. 19.

8. Ebd., S. 35.

9. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 73-2, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 142.

10. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 75-5, Protokollbuch für den Vorstand V, S. 35.

11. Ebd., S. 39.

12. Ebd., S. 71.

13. Ebd., S. 102

14. Ebd., S. 160 u. 170.

15. Meyerholz, Dr. Heinrich, 50 Jahre ländliche Genossenschaftsarbeit in Hannover-Braunschweig, S. 5 bis 12.