1930/1931 wäre es fast zur Auflösung und Übertragung an die Stadt Bentheim gekommen.
Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 14+15.

In der Generalversammlung vom 14.05.1928 wurden unter TOP 5 die Mitglieder über den Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss informiert. Sie bemängelten diese Vorgehensweise, ermächtigten aber nach „ausgedehnter Aussprache“ die „Leitung der Kasse“ der Stadt einen „unverbindlichen Vorschlag zu unterbreiten“, vorbehaltlich der Genehmigung der nächsten Generalversammlung.

Eine Begründung zu dem „Warum“ dieses Handelns war bis heute nicht zu finden! Man könnte aus dem Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss vom 21.07.1930 Vermutungen anstellen, da von einem Verfahren der Stadt Bentheim „eine eigene Sparkasse ins Leben zu rufen“ zu lesen war: 18-5 VS+AR-v. 21.07.1930 S. 89+90. In der darauf folgenden außerordentlichen Generalversammlung am 11.08.1930 gab es eine „lebhafte und ausgedehnte Debatte“. „Jedoch herrscht überwiegend die Ansicht vor, daß im Interesse der Mittelständer ein Aufgehen der Genossenschaft in die zukünftige städtische Sparkasse das Gegebene ist.“ Bei 36 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde mit der notwendigen 3/4-Mehrheit die „Auflösung zwecks Übergabe an die Stadt Bentheim mit Ablauf dieses Jahres“ beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden ermächtigt, zu den bekanntgegebenen Bedingungen Verhandlungen mit der Stadtverwaltung zu führen: 14-1 a.o. GV v. 11.08.1930 S. 21+22.

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 24.

Am 13.04.1931 sollten die Mitglieder unter TOP 5 über das erzielte Verhandlungsergebnis abstimmen. Dazu kam es dann aber nicht, da eine Stellungnahme der Stadt Bentheim noch nicht vorlag. Zu einer bereits beschlossenen Übergabe an die Stadt Bentheim kam es nie. Auch nicht zur Gründung einer „städtischen Sparkasse Bentheim“. Zu dem „Warum nicht“ waren keine weiteren Dokumentationen und Aufzeichungen zu finden. Vermutlich waren es die damaligen politischen Bestrebungen um eine „Kreis-Sparkasse“ 1 

In 1940 stand die Rechtsform „unbeschränkte Haftpflicht“ (eGmuH) erneut zur Diskussion (s. Teil 1), wurde aber aufgrund der „augenblicklichen Kriegsverhältnisse“ vertagt.2 Und in der Generalversammlung in 1952 ebenso.3 Ein Jahr vorher in 1951 hatte die Versammlung der Mitglieder die Umfirmierung auf „Raiffeisen-Kasse“ auch zurückgestellt.4

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 64 u. 65.

Das Jahr 1953 stand im Zeichen des 30-jährigen Bestehens. Die ersten schwierigen Jahre nach dem 2. Weltkrieg und der Währungsreform waren überstanden, die Bilanzumstellung auf DM erfolgt und Verluste aus dieser Zeit überwunden5 bzw. konnten aus den Reserven gedeckt werden.6 Auf der Generalversammlung hielt der Rendant Walter Schöndube dazu einen Rückblick. Haben Sie ihn im Dokument gefunden? Den in Teil 1 angekündigten Initiator zur Gründung der Spar- und Darlehnskasse in Bentheim? Nach dieser bisher einzigen Überlieferung war es – wie sonst häufig bei Gründung von Genossenschaften zu finden – kein Bürgermeister, kein Lehrer, kein Pastor oder Kaufmann. In Bentheim war es ein Handwerker – der Schuhmachermeister und Obermeister Bernhard Wellen.

In dieser Generalversammlung wurde zu Beginn vom Rendanten das Wirken des Malermeisters Gerhard Bruns gewürdigt, der am 22.02. d. J. verstorben war. Er war fast 30 Jahre „ein eifriger Förderer“ der Genossenschaft. Darüber hinaus stand er von 1944 bis 1948 als Rendant der Nachbargenossenschaft in Gildehaus helfend zur Seite. Verantwortung zu übernehmen war auch seinem Sohn, dem Kaufmann Anton Bruns, gegeben. Von 1953 bis zum altersbedingten Ausscheiden in 1980 wirkte er als Aufsichtsratsmitglied und prägte mit seiner Persönlichkeit die Entwicklung der Bank. Die Fotos wurden anlässlich eines Zeitzeugeninterviews mit Gerhard Bruns, Bad Bentheim zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 63.
Malermeister Gerhard Bruns, Bentheim Quelle: Enkel Gerhard Bruns, Bad Bentheim
Kaufmann Anton Bruns, Bentheim Quelle: Sohn Gerhard Bruns, Bad Bentheim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 70 u.

In der Generalversammlung vom 06.10.1955 entschieden sich die Mitglieder – auf Antrag des Vorstandes – einstimmig dafür, die Rechtsform zu ändern. Bereits 1940 und 1952 waren Entscheidungen darüber jeweils vertagt worden. Die bis dahin geltende „unbeschränkte Haftpflicht“ einer Mitgliedschaft wurde auf 500 DM begrenzt. Einer bundesweit in Gang gesetzten Verbandsstrategie, die „ländlichen“ Spar-und Darlehnskassen in „Raiffeisen“ umzufirmieren, wollte man in 1957 noch nicht folgen. Der 1. Vorsitzende beantwortete die Frage aus der Generalversammlung dahingehend, „daß die geringfügige Zahl unserer Mitglieder aus Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung diese Firmenbezeichnung nicht rechtfertige.“ 7

Paul Evers, Bentheim Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, Fotobestand Gildehaus.

Als Nachfolger für den zum 31.12.1957 ausscheidenden Rendanten Walter Schöndube beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, im Beisein des Verbandsvertreters Dr. Roßberg, den Bankangestellten Paul Evers, Lohne(Oldbg.) zum 1. Oktober 1957 einzustellen, vorerst für drei Monate auf Probe. Unter Mithilfe des Verbandes gelang es, die Auswirkungen dieser zukünftigen Vollzeitstelle auf die Ertragskraft zu „stemmen“8, da der Genossenschaftsverband und die Landesgenossenschaftskasse „ein außerordentliches Interesse am Florieren der Kasse haben.“ 9  Kurz vor Ablauf der Probezeit beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat einstimmig Paul Evers zum 01.01.1958 zum Geschäftsführer zu bestellen.10 Die damals notwendige Zustimmung durch die Generalversammlung wurde am 06.11.1958 erteilt.11

Wenn allgemein der Antrieb immer durch die Verwaltungsorgane erfolgte, ist in Bentheim bemerkenswert, dass der Antrieb damals aus der Generalversammlung kam. Welche Anregung es war? Lesen Sie es selbst:

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 81.

Wenn in den 60er-Jahren bei anderen Spar- und Darlehnskassen im Kreis Grafschaft Bentheim (Emlichheim, Veldhausen, Gildehaus, Schüttorf, Hestrup)  der Bau bzw. Erwerb eines eigenen Bankgebäudes angestrebt wurde, war in den Bentheimer Dokumenten davon nichts zu finden.

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen. S. 91.

Im Mai 1959 bot Carl Wittenbrink der Spar- und Darlehnskasse an, Geschäftsräume in seinem geplanten Bauvorhaben in der Wilhelmstraße zu mieten.12 Die im Juni 1959 dazu vorgelegten Baupläne fanden Interesse für weitere Verhandlungen13 und im Juli 1959 erzielte man eine grundsätzliche Einigung.14 Der endgültige Beschluss, ca. 60 qm anzumieten, wurde am 11.02.1960 gefasst.15 Im Sept. d. J. wurden die Mitglieder auf der Generalversammlung informiert und zeigten sich äußerst zufrieden mit dieser Entscheidung.16

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 90.

In der Generalversammlung vom 27.07.1961 passend zum bevorstehenden Umzug in ein neues Geschäftslokal wurde nach mehreren Versuchen (Teil 2) einstimmig die Umfirmierung auf  „Raiffeisenbank Bentheim e.G.m.b.H.“ beschlossen. Nach ca. 38 Jahren im Hause Bruns, Wilhelmstraße 10 wurde die Straßenseite gewechselt. Gegenüber dem bisherigen Standort bezog man am 01.09.1961 die neuen Geschäftsräume in der Wilhelmstraße 13.

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, Fotobestand Gildehaus.

 

Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 90
Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 91

Der Vertreter des regionalen Genossenschaftsverbandes, Dr. Roßberg, bestätigte der damaligen Spar- und Darlehnskasse Bentheim eGmbH eine günstige Entwicklung und begrüßte – dem strategischen Verbandstrend folgend – die Umbenennung in „Raiffeisenbank“. Unter TOP 7 machte er in der Generalversammlung vom 27.07.1961 weitere Ausführungen zur Bedeutung des damaligen Raiffeisen-Genossenschaftsverbandes (1930 Zusammenschluss der Verbände Raiffeisen und Haas) und gab dazu zwei interessante Zahlen bekannt: vier Millionen organisierte Mitglieder und 13.000 Orte mit Raiffeisenbanken!

Die günstige Entwicklung hielt im neuen Geschäftslokal in allen Bereichen (Umsätze, Bilanzsumme, Einlagen, Kredite, Konten, Mitglieder) an und verstärkte sich sogar, teilweise mit überdurchschnittlichem Wachstum.17 Durch kurzfristig entstandene Risiken im Kreditgeschäft mussten allerdings im Geschäftsjahr 1967 zum 31.12. der Reservefonds und die Betriebsrücklage aufgelöst werden, um eine ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.18 Die sich Ende 1967 abzeichnende Situation veranlasste Vorstand und Aufsichtsrat – unter Mithilfe des Genossenschaftsverbandes – Kontakt mit der Nachbargenossenschaft in Gildehaus aufzunehmen, um Fusionsgespräche zu führen.19

Am 24.01.1968 schlossen beide Banken einen Verschmelzungsvertrag gemäß § 93 a Genossenschaftsgesetz. Daraufhin erstellte der Genossenschaftsverband nach § 93 b sein Gutachten dazu.

Quelle: Archiv der Graf-
schafter Volksbank eG, 181-4,
Genossensch.Register,

 

 

 

 

 

 

 

Am 2. Februar 1968 erging die Einladung zur Generalversammlung an alle Mitglieder: 14-1 Einladung z. GV m. TOP 6 – Verschmelzung, 02.02.1968

Quelle, Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 110.
Quelle: Archiv der Grafschafter Volksbank eG, GnR-Unterlagen.

Die Mitglieder beschlossen mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen am 14.02.1968 die Verschmelzung mit der damaligen Raiffeisenbank Gildehaus eGmbH.

Unter Genossenschaftsbanken im Landkreis Grafschaft Bentheim war damit die erste Fusion besiegelt, die Geschichte der 1923 gegründeten Spar- und Darlehnskasse Bentheim nach fast 45 Jahren beendet.

Aber – wie im Verschmelzungsvertrag unter Nr. 3 vereinbart – nicht die der „Bankstelle“, „in der in der herkömmlichen Weise die Abwicklung des Geldgeschäftes ermöglicht wird.“

Wie es in und mit dieser „Bankstelle“ weiterging, erfahren Sie bei Interesse mit einem Klick: hier

 

 

 

1. Heimatverein Grafschaft Bentheim, Jahrbuch 1966, S. 136 ff.

2. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 42.

3. Ebd., S. 62.

4. Ebd., S. 60.

5. Ebd., S. 58 + 59.

6. Ebd., S. 61.

7. Ebd., S. 77.

8. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 18-5, Protokollbuch für Vorstand und Aufsichtsrat, S. 254.

9. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 79.

10. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 18-5, Protokollbuch für Vorstand und Aufsichtsrat, S. 256.

11. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 81.

12. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 18-5, Protokollbuch für Vorstand und Aufsichtsrat, S. 281.

13. Ebd., S. 282.

14. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-3, Protokollbuch für den Aufsichtsrat, S. 55 u. 56.

15. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-2, Protokollbuch für den Vorstand, S. 6.

16. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-1, Protokollbuch für Generalversammlungen, S. 87 u. 88.

17. Ebd., S. 92 bis 107.

18. Ebd., S. 109 u. 110.

19. Archiv der Grafschafter Volksbank eG, 14-3, Protokollbuch für den Aufsichtsrat, S. 70.