Während sich viele Volks- und Raiffeisenbanken auf das Raiffeisenjahr 2018 – Friedrich Wilhelm Raiffeisen, einer der Pioniere des Genossenschaftswesens wurde vor 200 Jahren geboren – vorbereitet haben, mussten wir feststellen, dass die Grafschafter Volksbank eG einfach anders ist:

 

Wenn man in den Stammbaum schaut, begegnet man zwar u.a. der Bezeichnung „Raiffeisenbank“, doch hatte Raiffeisen so nichts mit der Gründung der ländlichen Kreditgenossenschaften im heutigen Geschäftsgebiet der Grafschafter Volksbank eG zu tun, vielmehr gehen die Gründungen auf Aktivitäten der Landwirtschaftskammer zurück. Und auch ist die ehemalige Volksbank in Nordhorn mit ihrer Gründung im Jahr 1906 – die älteste Kreditgenossenschaft im Stammbaum – keine Volksbank, wie sie einmal von Hermann Schulze-Delitzsch konzipiert wurden. Juristisch (bei Fusionen gibt es immer eine übernehmende Genossenschaft und eine übertragende) ist die 1921 in Veldhausen gegründete Spar- und Darlehnskasse eGmbH der Stamm der heutigen Volksbank. Auch ist die Geschichte der Bank im Vergleich mit anderen Regionen etwas untypisch. Alle Genossenschaftsbanken – bis auf die ehemalige Volksbank Nordhorn –  wurden erst nach dem Ersten Weltkrieg gegründet, während die Geschichte der Mehrzahl der deutschen Genossenschaftsbanken im 19. Jahrhundert beginnt. Aber eins nach dem anderen….

 

Was war los im 19. Jahrhundert? Und warum entstand die Genossenschaftsidee überhaupt?

Mit dem Übergang vom Agrar- zum Industriestaat, der Aufhebung des Lehnswesens und vielen Neuerungen in der Landwirtschaft, etwa neuer Anbaumethoden und Geräte, aber auch mit den neuen Erwerbsmöglichkeiten in der Industrie, kamen Fragen auf, etwa, wie man die ländliche Bevölkerung unterstützen konnte. Gerade in Gegenden mit kleinem und mittlerem Grundbesitz stellten sich Politiker und agrarische Institutionen seit Beginn des 19. Jahrhunderts die Frage, wie es gelingen konnte, auch einen kleinen Hof so zu betreiben, dass die Familien davon leben konnten und sich nicht gezwungen sahen, in der Industrie Arbeit zu suchen. Schon längst war der Landwirt dispositionsfähig, musste seinen Betrieb planen und verkaufte seine Waren auf dem Markt. Aber gerade in Krisensituationen oder für Neuanschaffungen fehlte häufig die Möglichkeit, Geld zu leihen. Wohl gab es private Geldleihe unter Familienmitgliedern oder Nachbarn und auch so genannte Wucherer verliehen zu hohen Zinsen Geld, doch was es wirklich brauchte, war die Möglichkeit, Geld leihen zu können zu transparenten Bedingungen, nicht übertriebenen Zinsen, möglichst den Produktionszyklen der Landwirtschaft angepassten Rückzahlungsmöglichkeiten.1

 

Vordenker: Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen

Ähnliche Beobachtungen hatte schon der Jurist und späterer Reichstags-Abgeordnete Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) in Sachsen gemacht. Hier waren es häufig Handwerker, denen die Möglichkeit fehlte, einen Betriebsmittelkredit aufzunehmen, um Aufträge ihrer Kunden ohne Anzahlung abwickeln oder die Anschaffung neuer Werkzeuge finanzieren zu können.2 Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) war seit 1845 Bürgermeister der Samtgemeinde Weyerbusch im Westerwald.3 Eng dem praktischen Christentum verbunden und bereits durch seine beruflichen Stationen zuvor mit der schwierigen sozialen Lage der Arbeiter im Hüttenwesen konfrontiert, begann er nach dem „Hungerwinter“ 1846/47 sich konzeptionell mit der Bekämpfung der Not der ländlichen Bevölkerung zu beschäftigen. 1866 erschien sein Buch „Die Darlehnskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung, sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter“. Alle seine Gedanken und praktischen Hinweise inklusive der Musterstatuten zur Gründung einer Kreditgenossenschaft waren hierin enthalten.

Raiffeisen selbst war weder der große Redner und auch nicht der große Multiplikator. Vielmehr waren es landwirtschaftliche Interessenvertreter, vor allem der Landwirtschaftliche Verein für Rheinpreußen, die seine Ausarbeitungen schließlich nutzten, um die schon viel ältere Frage der „Kreditnot“ endlich anzugehen….4

 

Provinz Hannover: Förderung des Genossenschaftswesens zur Verbesserung der ländlichen Verhältnisse

1764 erfolgte die Gründung der Königlich Großbritannischen und Churfürstlichen Braunschweigisch-Lüneburgischen Landwirtschaft-Gesellschaft in Celle. Diese Gesellschaft war die erste Interessenvertretung der Landwirtschaft in der Region. 1851 schlossen sich mehrere dieser Interessenvertretungen zum Zentralausschuss der Königlichen Landwirtschafts-Gesellschaft zusammen. Ein Ziel war die Förderung des Genossenschaftswesens zur Verbesserung der ländlichen Verhältnisse. 1899 entstand aus der Königlichen Landwirtschafts-Gesellschaft die Landwirtschaftskammer. Einer der Ausschüsse, den es von Anfang an gab, war der Ausschuss für das Genossenschaftswesen.5

Am 5. September 1889 – kurz vor Inkrafttreten des Genossenschaftsgesetzes zum 1. Oktober 18896 – wurde der Revisionsverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Provinz Hannover und dem Hamburger Gebiet gegründet.7 Der Landesökonomierat Peter Johannßen, ab 1891 Verbandsdirektor, gehörte bereits zu den Initiatoren des Verbandes.8 Johannßen war, wie er selbst betonte, aufgrund seiner „Studien und Kenntnis der Landwirtschaft und vorausschauend in der zu erwartenden Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande von der hohen Bedeutung des Genossenschaftswesens auch innerlich überzeugt“9 .

Eine Teilnahme am Deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftstag im Juni 1889 in Hildesheim, einem Treffen auf Einladung des Allgemeinen Verbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, den Wilhelm Haas (der Organisator des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens)10 1883 gegründet hatte, entstand der ausschlaggebende Kontakt zu Experten und Funktionären des Genossenschaftswesens. Mehr noch legte das neue Genossenschaftsgesetz eine wichtige Grundlage für die künftige Arbeit von Genossenschaftsverbänden. Je nachdem, welchem Verband eine Genossenschaft angehörte, lässt sich daraus wichtiges für die Unternehmensgeschichte der einzelnen Genossenschaften ableiten. Hiervon hing etwa auch ab, wie viel von dem ursprünglichen Konzept Raiffeisens oder von Schulze-Delitzschs Musterstatuten für Volksbanken tatsächlich in einer Genossenschaft steckt. Oder ob sich nicht viel mehr auf die regionalen oder lokalen Verhältnisse zugeschnittene Genossenschaften bildeten… Dazu in einem unserer nächsten Beiträge mehr.

Einen Gedanken sollten wir an dieser Stelle nicht verlieren: Die enge Verbindung von Landwirtschaftskammer bzw. Königliche Landwirtschafts-Gesellschaft und der Entstehung des Genossenschaftswesens in der Grafschaft Bentheim und in den umliegenden Gegenden. Anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums als Verbandsdirektor betonte Johannßen die enge Verbindung zwischen dem Zentral-Ausschuß der Königlich Landwirtschafts-Gesellschaft und der Genossenschaften: „Welche Bedeutung der Zentral-Ausschuß […] dem Genossenschaftswesen beilegte, wollen Sie daraus entnehmen, daß der erste Spezialbeamte, den die Landwirtschafts-Gesellschaft anstellte, ein Wanderlehrer für Genossenschaftswesen war“11 . Auf diese Spurensuche haben wir uns gemacht. Lesen Sie hierzu mehr:

August Fricke – der erste Wanderlehrer für das Genossenschaftswesen in der Provinz Hannover

 

1. Schlütz, Frauke: Ländlicher Kredit. Kreditgenossenschaften in der Rheinprovinz (1889-1914)
(Schriftenreihe des Instituts für bankhistorische Forschung 25), Stuttgart 2013.
2. Siehe etwa Aldenhoff-Hübinger, Rita: Schulze-Delitzsch, Hermann, in: Neue Deutsche Biographie 23 (2007), S. 731-732, online: https://www.deutsche-biographie.de/gnd118762575.html#ndbcontent; dies., Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883), in: Institut für bankhistorische Forschung e. V. (Hg.), Sozialreformer, Modernisierer, Bankmanager. Biografische Skizzen aus der Geschichte der Genossenschaftsbewegung, München 2016, S. 37-58.
3. Friedrich Wilhelm Raiffeisen, geboren am 30.3.1818 in Hamm/Sieg, gestorben am 11.3.1888 in Heddesdorf, als Bürgermeister initiierte er u.a. den Bau von Schulen und Straßen, gründete 1846/47den Weyerbuscher Brodverein, 1849 rief er in Flammersfeld einen Darlehnskassenverein ins Leben, 1852 folgte die Gründung des Heddesdorfer Wohlthätigkeits-Vereins. Alle Vereine basierten noch auf dem Wohltätigkeitsprinzip. 1862 erfolgte die Gründung des Darlehnskassen-Vereins in Anhausen bei Neuwied, dessen Satzung zum Normalstatut  (Muster) für die Gründung vieler weiterer Genossenschaften wurde. Siehe etwa Michael Kopsidis, Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), in: Institut für bankhistorische Forschung e. V. (Hg.), Sozialreformer, Modernisierer, Bankmanager. Biografische Skizzen aus der Geschichte der Genossenschaftsbewegung, München 2016, S. 39-58.
4. Schlütz: Ländlicher Kredit, Einleitung.
5. NLA HA, Hann. 174 Neustadt am Rübenberge, Nr. 998, Protokolle der Gesamtsitzungen der Landwirtschaftskammer für die Provinz Hannover, Erstes Heft, 5.-6.6.1899.
6. Für Preußen wurde das erste Genossenschaftsgesetz 1867 verabschiedet, ab 1868 wurde es ein Gesetz des Norddeutschen Bundes, das nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 in ein Reichsgesetz überführt wurde. 1889 trat das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz; GenG) in Kraft.
7. NLA HA, Hann. 122a, Nr. 6630, Akte betreffend den Verband hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften sowie Staatsbeihilfen für das landwirtsch. Genossenschaftswesen, Bericht über den 20. Ordentlichen Verbandstag des Verbandes hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften e.V. zu Hannover und die damit verbundene Feier des 25. jährigen Jubiläums des Landesökonomierats Johannßen als Verbandsdirektor, 24.5.1916.
8. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Peter_Jacob_Johannssen&oldid=178780705
9.  NLA HA, Hann. 122a, Nr. 6630, Akte betreffend den Verband hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften sowie Staatsbeihilfen für das landwirtsch. Genossenschaftswesen, Bericht über den 20. Ordentlichen Verbandstag des Verbandes hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften e.V. zu Hannover und die damit verbundene Feier des 25. jährigen Jubiläums des Landesökonomierats Johannßen als Verbandsdirektor, 24.5.1916, Rede Johannßens.
10. Schlütz, Frauke: Wilhelm Haas, in: Sozialreformer, Modernisierer und Bankmanager. Biographische Skizzen aus der Geschichte des Kreditgenossenschaftswesens. Hg. v. Institut für Bankhistorische Forschung e.V. im Auftrag der DZ BANK AG, München 2016, S. 191-212.
11. NLA HA, Hann. 122a, Nr. 6630, Akte betreffend den Verband hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften sowie Staatsbeihilfen für das landwirtsch. Genossenschaftswesen, Bericht über den 20. Ordentlichen Verbandstag des Verbandes hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften e.V. zu Hannover und die damit verbundene Feier des 25. Jährigen Jubiläums des Landesökonomierats Johannßen als Verbandsdirektor, 24.5.1916, Rede Johannßens.